Neu versichern mit Bedacht
Es ist soweit: Sie wollen sich schon seit Jahren gerne privat versichern und nun haben Sie endlich die Mindesteinkommensgrenze erreicht und können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln? Herzlichen Glückwunsch! Was es nun zu bedenken gibt, finden Sie hier.
Die Modalitäten
Um sich privat krankenversichern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Als Angestellter hat man folgende Bedingungen: Privat versichern kann sich nur, wer über der Pflichtversicherungsgrenze von 47.250 Euro Bruttoverdienst liegt. Bei dieser Bemessungsgrenze zahlt man immerhin schon über 300 Euro im Monat in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Für dieses Geld kriegt man schon ein wesentlich umfangreicheres Leistungspaket bei einer privaten Versicherung. Um den perfekten Versicherer für sich zu finden, sollte man vor Abschluss eifrig verschiedene Versicherungen vergleichen. Denn in manchen Punkten unterscheiden sich die Anbieter wesentlich. Der eine legt den Schwerpunkt auf freie Medikamentenwahl oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus, der andere möchte vor allem alternative Behandlungsmethoden abgedeckt haben. Die persönliche Lebens- und Familiensituation ist auch ein entscheidender Einflussfaktor. Alter, Vorerkrankungen, Ehepartner und Kinder, all das sind Faktoren, die den Preis und die Leistungen beeinflussen und erhebliche Unterschiede in den Tarifen ausmachen können. Bedenken Sie, dass Familienmitglieder in der privaten Krankenversicherung nicht automatisch mitversichert sind, sondern Ehefrau, Ehemann und jedes einzelne Kind einen eigenen Beitrag zu entrichten haben. Das kann sich zu einer hübschen Summe aufsummieren und sollte deswegen unbedingt mit eingerechnet werden.
Wie wechseln?
Wer schon vor 2007 über der Pflichtversicherungsgrenze lag, kann nach Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist sein Versicherungsverhältnis bei der gesetzlichen Krankenkasse beenden und in die Private wechseln. Wer erst jetzt kürzlich über diese Grenze gekommen ist, der hat nach einer neuen gesetzlichen Regelung, die zum Jahre 2007 im Kraft getreten ist, leider nur noch die Möglichkeit, zu Anfang eines jeden Jahres zu wechseln. Wichtig ist es bei der privaten Krankenkasse ehrliche Angaben zum Gesundheitszustand und zu eventuellen Vorerkrankungen zu machen. Verschweigt man solche Informationen absichtlich, könnte der Versicherungsschutz später bei Folgeerkrankungen in Gefahr sein. Sobald es medizinische Untersuchungen und damit auch Unterlagen zu einem Krankheitsbild gegeben hat, ist die Erkrankung dokumentiert und es ist völlig ohne Sinn, diese zu verschweigen. Teilweise verlangen die privaten Versicherer von ihren Kunden sogar einen ausgiebigen Gesundheitscheck, um sich ein genaues Bild über den Gesundheitszustand machen zu können. Entsprechend können sich die Tarife dann auch mal verteuern.