Reform sei nicht notwendig
Alles bleibt beim Alten. Laut Bundeswirtschaftsministerium gibt es keinen Reformbedarf bei den privaten Krankenversicherungsunternehmen. Der BMWi hatte selber eine Studie über die Zukunftsfestigkeit der PKV in Auftrag gegeben, die auch der Grund für derartige Überlegungen war. Der Vorwurf lautete Vergreisung der Tarife und ein deutliches Desinteresse an der Wechselbereitschaft älterer Versicherter.
Obwohl eine sofortige Verbannung in den virtuellen Giftschrank erfolgte, sickerten einige Kernpunkte des Gutachten-Fazits durch. Hierzu gehört eine viel zu hohe Ausgabenentwicklung für ärztliche Leistungen und Medikamente und ebenfalls ein mangelnder Wettbewerb um ältere Versicherte in Zusammenhang mit starker Verteuerung der Prämien. Dies lässt die PKV natürlich in einem sehr schlechten Licht erscheinen. Gerade auch im Hinblick auf eine Mitgliedschaft im Alter.
Bernd Heitzer, der BMWi Staatssekretär, verteidigte sich, indem er er in seiner Antwort auf die Möglichkeit für PKV-Neukunden hinwies, dass diese einen Teil ihrer gebildeten Altersrückstellungen mitnehmen können. Dieses Kernelement wurde im Zuge des Wettbewerbs-Stärkungsgesetzes zusammen mit dem Basistarif im Jahr 2009 eingeführt, die sich allerdings noch eine Wirkungsprüfung seitens der Bundesregierung unterziehen müsse. Mit dieser Geste gibt sich das von IGES/Rürup erstellte Gutachten nicht zufrieden. Sie bemängeln den doch sehr geringen Nutzen für den Versicherten. Vermutlich im Hinblick auf die begrenzte Rückstellungs-Mitnahmehöhe ist die Konstruktion der Portabilität verfehlt. Allerdings macht er Eingeständnisse im Bereich der stark erhöhten Ausgaben für Mediziner. Mögliche Verbesserungsvorschläge für die Zukunft lauten: Der Versuch abweichende Vereinbarungen mit den Ärzten zu treffen.