Auch nach der Scheidung privat versichert
Donnerstag, Januar 28th, 2010Ein Kind, welches privat versichert ist muss nach der Scheidung der Eltern nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Selbst dann nicht, wenn der Vater, der zum Unterhalt verpflichtet ist, nicht mit einer Fortsetzung im privaten Versicherungsverhältnis einverstanden ist.